Aßlarer Atemschutzgeräteträger beweisen Tauglichkeit

Am 18.01.2019, sowie am 25.01.2019 absolvierte ein Großteil der insgesamt 52 Atemschutzgeräteträgerinnen und -geräteträger der Aßlarer Feuerwehren die jährlich vorgeschriebene Belastungsübung in der Atemschutzübungsanlage des Lahn-Dill-Kreises bei der Feuerwehr Wetzlar.

Atemschutzgeräteträger in voller Ausrüstung

Einmal innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten muss jede als Geräteträger/in ausgebildete Einsatzkraft eine Belastungsübung erfolgreich absolvieren, bei der es gilt unter Atemschutz:

  • eine Endlosleiter zu steigen,
  • eine Strecke auf dem Laufband zu bewältigen,
  • einen Industrietunnel zu durchlaufen,
  • den Weg durch eine verdunkelte Orientierungsstrecke zu finden,
  • eine vorgeschriebene Leistung auf dem Handergometer, sowie schlussendlich auf dem
  • Fahrradergometer zu leisten.

Stadtbrandinspektor Michael Pichl überzeugte sich am 25.01.2019 vor Ort von der Leistungsfähigkeit der Einsatzkräfte. Pichl wies darauf hin:

“Ohne die erfolgreiche Teilnahme an dieser jährlichen Übung, darf kein Einsatz unter Atemschutz erfolgen. Um die Tauglichkeit für den Atemschutzeinsatz zu erhalten muss jede/r Atemschutzgeräteträger/in ferner einmal pro Jahr an einer theoretischen Unterweisung teilnehmen und eine weitere Übung unter Atemschutz absolvieren, sofern in der Zwischenzeit kein Einsatz erfolgte.”

Aufgrund der extremen körperlichen Belastungen, die beim Einsatz unter Atemschutz auftreten, muss jede Einsatzkraft mindestens alle drei Jahre, ab dem 50. Lebensjahr sogar jährlich, zur ärztlichen Untersuchung. Nur wenn der Arzt “grünes Licht gibt” darf Frau oder Mann unter Atemschutz eingesetzt werden.

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