Rauchmelderpflicht

Deutschlandweit gilt die Rauchmelderpflicht für das eigene Haus und die eigene Wohnung genauso wie für das vermietete Eigentum. Das Gesetz sieht vor, dass in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und jedem Flur mindestens ein Rauchmelder angebracht ist. Verantwortlich ist immer der Eigentümer, für die Betriebsbereitschaft (also das Austauschen der Batterien und das Melden bei Fehlfunktionen und Ausfällen) ist der Mieter selbstverantwortlich.

Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmerjedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchmelder nötig.

Rauchmelder finden Sie in jedem Baumarkt für unter 10€. Sie sind jährlich zu prüfen und spätestens alle 10 Jahre auszutauschen!

Bilder: rauchmelder-lebensretter.de

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