Rauchmelderpflicht

In Hessen herrscht seit 2005 Rauchmelderpflicht in Wohnungen. Das Gesetz sieht vor, dass in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und jedem Flur mindestens ein Rauchmelder angebracht ist. Verantwortlich ist immer der Wohnungseigentümer, für die Betriebsbereitschaft (also das Austauschen der Batterien und das Melden bei Fehlfunktionen und Ausfällen) ist der Mieter selbstverantwortlich.

Auch in Wohnhäusern wird der Einbau von Rauchmeldern dringend empfohlen. Rauchmelder finden Sie in jedem Baumarkt für unter 10€.

Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmerjedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchmelder nötig.

Weitere Informationen zu der gesetzlichen Regelung und zur Anbringung von Rauchmeldern finden Sie hier.

Bild: rauchmelder-lebensretter.de

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